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Der Bereich des Sozialrechts ist sehr umfangreich. Nur die wenigsten können sich tatsächlich vorstellen, welche Fragen und Probleme hierunter fallen. Hierzu eine kurze Übersicht:
Nur Ihr Anwalt oder Ihrer Anwältin dient ausschließlich Ihren Interessen! Im Gegensatz zu vielen anderen Beratern sind Anwälte unabhängig, zur Verschwiegenheit verpflichtet und stehen ausschließlich auf Ihrer Seite. Die Beratung durch einen Anwalt ist auch nicht mit dem Nachteil einer unter Umständen mehrjährigen Mitgliedschaft in einer Organisation verbunden.
Im Paragraphenlabyrinth des Sozialrechts verlaufen sich viele. Es gibt aber Anwältinnen und Anwälte, die sich auf diesem Gebiet spezialisiert haben, nämlich die Fachanwältin/den Fachanwalt für Sozialrecht. Diese können Ihnen nachfühlen, wie hilflos man dem scheinbar allmächtigen Staat gegenüberstehen kann. Die Fachanwältin/der Fachanwalt für Sozialrecht kennt den richtigen Weg und die Regeln, an die man sich halten muss.
Die Anwältinnen und Anwälte im Sozialrecht sind klassische "Networker" und zeichnen sich durch große Erfahrung mit spezifischen, wie beispielsweise medizinischen Sachverhalten, besondere soziale Kompetenz und ständige Fortbildung aus. Den Titel Fachanwältin/Fachanwalt für Sozialrecht erhält bzw. behält nur die- bzw. derjenige, der nachweist, regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen zu haben.
Auch für den Fall, dass Sie einmal eine Frist versäumt haben, steht Ihnen die Fachanwältin bzw. der Fachanwalt zur Seite, denn diese/dieser weiß auch dann noch, welche Möglichkeiten bestehen, Bescheide oder Ähnliches nachträglich zu überprüfen.
Es passiert nicht selten, dass die Behörde falsche Ratschläge erteilt oder unvollständig Auskunft gibt. Oder Sie werden zwischen Krankenkasse, Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung und Sozialamt hin und her geschickt. Um keine Antragsfristen zu verpassen, sollte man sich schnellstens beraten lassen.
Schon vor Wochen haben Sie einen Antrag gestellt, doch eine Antwort der Behörde bleibt aus. Trotz telefonischer Nachfrage erhalten Sie keine Antwort darauf, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Und plötzlich flattert Ihnen der Bescheid ins Haus: "Antrag abgelehnt". Zwar können Sie gegen jede Entscheidung einer Behörde eigenständig Widerspruch einlegen, am besten ist es jedoch, sie bedienen sich schnellstmöglich der Hilfe einer Spezialistin bzw. eines Spezialisten. Eine Anwältin bzw. ein Anwalt hat nämlich beispielsweise das Recht, die Verwaltungsakten der Behörde einzusehen, so zum Beispiel einen Arztbericht, der für die Entscheidung ausschlaggebend war. Schließlich hat Ihre Anwältin bzw. Ihr Anwalt sachkundige Argumente und zwingt dadurch die Behörde/Versicherung, sich genauer mit Ihnen und Ihrem Antrag bzw. Ihren Problemen zu befassen. Plötzlich sind Sie keine bloße Aktennummer mehr, sondern auf Augenhöhe!
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